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News-Ticker

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Anerkennung von Fortbildungsstunden

Für die Beantragung von Fortbildungsstunden sind die Kriterien der ATF-Statuten der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) einzuhalten. 

 

Folgende Angaben sind erforderlich:

 

  1. Antragsteller und Rechnungsempfänger (Name, Anschrift)

  2. Ort oder URL des Live-Online-Seminars

  3. Datum

  4. Programm (Themen, vollständiger Zeitplan inkl. aller Anfangs-, End- und Pausenzeiten)

  5. Referierende (Vor- und Nachname, Titel, Beruf, Qualifikation, ggf. weitere Informationen)

  6. Veranstalter

  7. Zielgruppe/Kreis der Teilnehmenden (Ausbildung, Beruf, ggf. weitere Informationen)

  8. Anmeldemodalitäten

  9. Öffentliche Ankündigung

 

Die Richtlinien für die Anerkennung von Fortbildungsangeboten gemäß § 10 Abs. 2 der ATF-Statuten sind bindend für alle ATF-Anerkennungen, d. h. für ATF-eigene Fortbildungsangebote, Fortbildungsangebote der BTK-Mitglieder (Landes-/Tierärztekammern) und Fortbildungsangebote aller anderen Fortbildungsträger, die eine ATF-Anerkennung wünschen. 

 

Ausführliche Informationen zur ATF-Anerkennung inkl. Antragsformular finden Sie unter folgendem → LINK