Berufsbildungsausschuss TFA
Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht die Bildung eines Berufsausbildungsausschusses vor, der sich im aktuellen Berufungszeitraum wie folgt zusammensetzt:
1. Vertreter der Arbeitgeber (ordentliche Mitglieder)
2. Vertreter der Arbeitnehmer (ordentliche Mitglieder)
3. Vertreter der Lehrer