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Berufsbildungsausschuss TFA

Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht die Bildung eines Berufsausbildungsausschusses vor, der sich im aktuellen Berufungszeitraum wie folgt zusammensetzt:

1. Vertreter der Arbeitgeber (ordentliche Mitglieder)

2. Vertreter der Arbeitnehmer (ordentliche Mitglieder)

3. Vertreter der Lehrer