Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht.
Durch Beschluss des Bundesrates vom Freitag, 16.12.2022 wurde der Änderung zur Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zum 01.01.2023 zugestimmt. Leider sieht der Gesetzesentwurf immense Dokumentations- und Meldepflichten für die Tierärzteschaft vor, die weit über die EU-Vorgaben hinausgehen und den Tierärzten wertvolle kurative Arbeitszeit entziehen werden.
Die Tierärzteschaft hat sich von Anfang an vehement u. a. gegen den Übergang der Meldeverpflichtung auf die Tierärzteschaft gewehrt und dies wiederholt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kritisiert, wie in der Stellungnahme zum Eckpunktepapier - leider ohne Erfolg. Auch die von BTK, bpt und BbT gemeinsam vorgebrachte Forderung, sich erstmal auf die wesentlich ressourcenschonende Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken und gleichzeitig die Tiergesundheit durch präventive Maßnahmen zu fördern, fand leider kein Gehör. Auch unsere weiteren Bemühungen gegenüber den Thüringer Abgeordneten im Deutschen Bundestag, den Fachausschüssen im Thüringer Landtag und gegenüber unserer Ministerin, die gesetzlichen Vorgaben über den Bundesrat abzumildern, waren vergeblich.
Um Sie kompakt über die Änderungen zu informieren, haben wir nachfolgend einige Informationen und Hilfestellungen für Sie zusammengetragen.