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TAMG

Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht.

 

Durch Beschluss des Bundesrates vom Freitag, 16.12.2022 wurde der Änderung zur Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zum 01.01.2023 zugestimmt. Leider sieht der Gesetzesentwurf immense Dokumentations- und Meldepflichten für die Tierärzteschaft vor, die weit über die EU-Vorgaben hinausgehen und den Tierärzten wertvolle kurative Arbeitszeit entziehen werden.

 

Die Tierärzteschaft hat sich von Anfang an vehement u. a. gegen den Übergang der Meldeverpflichtung auf die Tierärzteschaft gewehrt und dies wiederholt beim Bundesministerium für  Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kritisiert, wie in der Stellungnahme zum Eckpunktepapier - leider ohne Erfolg. Auch die von BTK, bpt und BbT gemeinsam vorgebrachte Forderung, sich erstmal auf die wesentlich ressourcenschonende Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken und gleichzeitig die Tiergesundheit durch präventive Maßnahmen zu fördern, fand leider kein Gehör. Auch unsere weiteren Bemühungen gegenüber den Thüringer Abgeordneten im Deutschen Bundestag, den Fachausschüssen im Thüringer Landtag und gegenüber unserer Ministerin, die gesetzlichen Vorgaben über den Bundesrat abzumildern, waren vergeblich.

 

Um Sie kompakt über die Änderungen zu informieren, haben wir nachfolgend einige Informationen und Hilfestellungen für Sie zusammengetragen. 

 

LOGO

Um Sie kurz und bündig über die Änderungen zu informieren, hat der Gemeinsame Kooperationsausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht der Mitteldeutschen Tierärztekammern ein Informationsblatt verfasst.

Die Datei finden Sie → hier


 

hier

Auch von Seiten des BVL gibt es eine Veröffentlichung mit einem Fragen- und Antworten-Katalog zur Datenerfassung der Verbrauchsmengen antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei den Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute. Diesen haben wir Ihnen zusammen mit dem Anschreiben des BVL der Vollständigkeit halber ebenfalls beigefügt.

Die FAQ finden Sie hier → hier

Das Anschreiben des BVL → hier

 

Weitere Hinweise und Hilfestellungen des BVL zur Verbrauchsmengenerfassung finden Sie → hier 


 

Ministerium

Aus dem Referat für Tierarzneimittel des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, wurden wir auf ein Anleitungsvideo zur Dokumentation der antimikrobiell wirksamen Tierarzneimittel in der HI-Tier Datenbank aufmerksam gemacht. Den Link zu dem Anleitungsvideo finden Sie hier → LINK 

 

Das Ministerium weist darauf hin, dass weitere Videos zum Themenkomplex TAM geplant sind.


 

HI

Eine schriftliche Erläuterung zu den Änderungen der Dokumentation finden Sie unter folgendem LINK auf der Homepage der HI Datenbank.

 

Ebenso finden Sie hier eine Anleitung für das Hochladen von Ihren Daten in Form einer CSV Datei (Massenmeldung von Arzneimittelverwendung) in HI-Tier Datenbank.


 

BTK

Nach monatelanger Arbeit von BTK und der AG TAM (Arbeitsgruppe für Tierarzneimittel) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) ist ein gemeinsames Dokument mit Auslegungshinweisen zum neuen Arzneimittelrecht fertig gestellt worden. Dieses ist seit dem 17.02.2023 auf der Homepage der BTK  abrufbar.

 

Den direkten LINK zum Dokument finden Sie → hier