Am 22. November 2022 trat die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die Tierärztinnen und Tierärzte sind bei ihrer Rechnungslegung an diese bundeseinheitliche GOT gebunden.
Die sich in der GOT 2022 niederschlagenden Anpassungen an die moderne Tiermedizin und an die seit 1999 deutlich gestiegenen Kosten waren ausweislich einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft initiierten Studie notwendig. Die Anpassung dient letztlich der Sicherstellung der Gesundheit von Tier und Mensch, der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung und der Wahrung eines hohen Qualitätsniveaus sowie des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes. Wir freuen uns daher, dass es nun wieder ein solides finanzielles Fundament für die essentiell wichtige Arbeit der Tierärztinnen und Tierärzte in Thüringen gibt.
Wie bei jeder neuen Abrechnungsgrundlage für medizinische Leistungen wird es auch bei der neuen GOT mitunter offene Fragestellungen geben. Die Kammern und Verbände werden versuchen, diese für Sie nach Möglichkeit zu klären. Dennoch wird es Unwägbarkeiten geben, denen mit Transparenz und nachvollziehbaren medizinischen Begründungen begegnet werden sollte.
Nachfolgend haben wir Ihnen aktuelle Informationen, Muster der BTK und weitere Arbeitshilfen zur neuen GOT bereitgestellt und werden diese weiter aktualisieren und ergänzen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen GOT und beachten dabei auch die neuen Vorgaben im sog. Paragraphenteil, um eine optimale Basis für Ihre tägliche Arbeit zu haben.
Den Text der neuen GOT finden Sie hier