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Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

Tierschutz

 

Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) - Thüringer Verfahrensweise zu Fortbildungsschulungen und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten

 

 

 

Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend alle fünf Jahre sind folgende Schulungen/Überprüfungen für die sachkundige Person erforderlich.

1. Gemäß § 6 Absatz 6 der FerkBetSachkV ist eine theoretische Fortbildung zur Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse der sachkundigen Person notwendig.

2. Gemäß § 6 Absatz 5 der FerkBetSachkV ist eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration notwendig.

 

Die theoretische Fortbildung sowie die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten werden von einer Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt. Bei der Durchführung ist die angehängte Verfahrensweise sowie die als Anlagen beigefügten entsprechenden Bescheinigungen und Checkliste für die Durchführung in Thüringen zu beachten.

 

Des Weiteren wird auf die Fortbildungsveranstaltung am 9. August 2023 durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl hingewiesen.

"Update zur Isoflurannarkose: Erfahrungen aus der Praxis und Ergebnisse aus dem Isoflurannarkose Kompetenzzentrum (Online-Fortbildungsveranstaltung für Tierärztinnen und Tierärzte)" (Link zur Anmeldung siehe unten)


Anlagen

Erlass TH Nachschulung FerkBetSachkV
Anlage 1-Bescheinigung Theorieschulung TH
Anlage 2-Checkliste Praxisüberprüfung TH
Anlage 3-Bescheinigung Praxisüberprüfung TH

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