Kammerwahl

Wahlausschuss

Zur Durchführung der Kammerwahl 2026 wurden vom Vorstand der Landestierärztekammer mit Frau Dr. Karin Schindler eine Wahlleiterin, sowie mit Herrn Max Röcker, ein stellvertretender Wahlleiter bestellt.

 

Der Wahlausschuss zur Durchführung der Kammerwahl besteht entsprechend § 5 Abs. 2 der Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen (WahlO) aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und drei Beisitzern, die die Wahlleiterin im Einvernehmen mit dem Vorstand der Landestierärztekammer aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen hat.

Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Frau Schindler, Dr. KarinWahlleiterin
Herr Röcker, Maxstellv. Wahlleiter
Herr Leffler, Dr. MartinBeisitzer
Herr Paar, Dr. GisbertBeisitzer
Herr Stief, Dr. EckhardBeisitzer
Frau Mewes, Dr. Mariestellv. Beisitzerin
Frau Squara, DVM Giselastellv. Beisitzerin
Herr Moog, Dr. Udostellv. Beisitzer

 

 

Die Aufgaben des Wahlausschusses 

ergeben sich aus § 6 der Wahlordnung (WahlO) wie folgt:

  • über Beanstandungen gegen das Wählerverzeichnis zu entscheiden (§ 7 Abs. 3),

  • das Wählerverzeichnis abzuschließen (§ 7 Abs. 5), 

  • alle wählbaren Mitglieder zur Erklärung über eine Aufnahme in den Wahlvorschlag aufzufordern (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2),

  • den Wahlvorschlag aufzustellen (§ 9 Abs. 3),

  • über Beschwerden gegen eine Nichtaufnahme in den Wahlvorschlag zu entscheiden (§ 9 Abs. 5 Satz 2),

  • den Wahlvorgang nach § 12 Abs. 1 und 2 zu überwachen einschließlich der vorläufigen Feststellung der auf den Namen der Bewerber entfallenden gültigen Stimmen,

  • eine Niederschrift über den Wahlvorgang anzufertigen (§ 12 Abs. 4),

  • über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen zu entscheiden (§ 13 Abs. 1),

  • über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden (§ 22 Abs. 1)

 

Wahlaufruf

Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichungen des Wahlausschusses und der Kammer im Zusammenhang mit der Wahl:

 

WAHLAUFRUF des Präsidenten (Veröffentlichung erfolgt im DTBl. 08/2026)

WAHLAUFRUF des Wahlausschusses (Veröffentlichung erfolgt DTBl. 08/2026)

WAHLVORSCHLAG

WAHLERGEBNIS

 

Termine

Übersicht der wichtigsten Fristen zur Kammerwahl 2026

 FristZeitraum /DatumRechtsgrundlage
Abschluss Wählerverzeichnismin 40 Tage vor Wahltag02.09.2026§ 7 Abs. 1 WahlO
Auslage Wählerverzeichnis40 bis 30 Tage vor Wahltag02.09. – 16.09.2026§ 7 Abs. 2 WahlO
Ende Wahlvorschlagsfrist30 Tage vor Wahltag16.09.2026§ 9 Abs. 2 Satz 6 WahlO
Einspruchsfrist gegen Wählerverzeichnisbis 5 Tage nach Ablauf Auslagefrist23.09.2026§ 7 Abs. 3 WahlO
Entscheidungsfrist über Einsprüche gegen Wählerverzeichnisbis 20 Tage vor Ablauf Wahltag30.09.2026§ 7 Abs. 3 WahlO
Aufstellung Wahlvorschlag durch WahlausschussBis 5 Tage nach Ablauf der Erklärungsfrist23.09.2026§ 9 Abs. 3 WahlO
Bekanntgabe und Auslage WahlvorschlägeBis 5 Tage nach Ablauf der Erklärungsfrist23.09.2026§ 9 Abs. 4 WahlO
Beschwerdefrist gegen Nichtaufnahme in Wahlvorschlagsliste5 Tage nach Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste30.09.2026§ 9 Abs. 5 WahlO
Versandt der Wahlunterlagenspätesten 10 Tage vor Wahltag14.10.2026§ 10 Abs. 3 WahlO
Wahltagmin. 40 Tage vor Bekanntgabe28.10.2026, 16 Uhr§ 3 Satz 3 WahlO i. V. m. Vorstandsbeschluss vom 11.02.2026
Vorläufige Ergebnisfeststellung Wahlausschuss2 Tage nach Wahltag30.10.2026§ 12 Abs. 1 WahlO
Ergebnisfeststellung durch Vorstand5 Tage nach vorläufiger Ergebnisfeststellung06.11.2026§ 14 Abs. 2 WahlO
Annahmefrist5 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses13.11.2026§ 14 Abs. 2 WahlO
Einspruch gegen die WahlBis 5 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses 13.11.2026§ 14 Abs.2 WahlO

 

 

 

 

Formulare

zur Zeit keine aktuellen Formulare

Paragraph

Nachfolgend finden Sie die einschlägigen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen zur Wahl:

Thüringer Heilberufegesetz

Satzung der Landestierärztekammer Thüringen

Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen