Kammerwahl

Zur Durchführung der Kammerwahl 2026 wurden vom Vorstand der Landestierärztekammer mit Frau Dr. Karin Schindler eine Wahlleiterin, sowie mit Herrn Max Röcker, ein stellvertretender Wahlleiter bestellt.
Der Wahlausschuss zur Durchführung der Kammerwahl besteht entsprechend § 5 Abs. 2 der Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen (WahlO) aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und drei Beisitzern, die die Wahlleiterin im Einvernehmen mit dem Vorstand der Landestierärztekammer aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen hat.
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
| Frau Schindler, Dr. Karin | Wahlleiterin |
| Herr Röcker, Max | stellv. Wahlleiter |
| Herr Leffler, Dr. Martin | Beisitzer |
| Herr Paar, Dr. Gisbert | Beisitzer |
| Herr Stief, Dr. Eckhard | Beisitzer |
| Frau Mewes, Dr. Marie | stellv. Beisitzerin |
| Frau Squara, DVM Gisela | stellv. Beisitzerin |
| Herr Moog, Dr. Udo | stellv. Beisitzer |
Die Aufgaben des Wahlausschusses
ergeben sich aus § 6 der Wahlordnung (WahlO) wie folgt:
über Beanstandungen gegen das Wählerverzeichnis zu entscheiden (§ 7 Abs. 3),
das Wählerverzeichnis abzuschließen (§ 7 Abs. 5),
alle wählbaren Mitglieder zur Erklärung über eine Aufnahme in den Wahlvorschlag aufzufordern (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2),
den Wahlvorschlag aufzustellen (§ 9 Abs. 3),
über Beschwerden gegen eine Nichtaufnahme in den Wahlvorschlag zu entscheiden (§ 9 Abs. 5 Satz 2),
den Wahlvorgang nach § 12 Abs. 1 und 2 zu überwachen einschließlich der vorläufigen Feststellung der auf den Namen der Bewerber entfallenden gültigen Stimmen,
eine Niederschrift über den Wahlvorgang anzufertigen (§ 12 Abs. 4),
über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen zu entscheiden (§ 13 Abs. 1),
über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden (§ 22 Abs. 1)

Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichungen des Wahlausschusses und der Kammer im Zusammenhang mit der Wahl:
WAHLAUFRUF des Präsidenten (Veröffentlichung erfolgt im DTBl. 08/2026)
WAHLAUFRUF des Wahlausschusses (Veröffentlichung erfolgt DTBl. 08/2026)
WAHLVORSCHLAG
WAHLERGEBNIS

Übersicht der wichtigsten Fristen zur Kammerwahl 2026
| Frist | Zeitraum /Datum | Rechtsgrundlage | |
| Abschluss Wählerverzeichnis | min 40 Tage vor Wahltag | 02.09.2026 | § 7 Abs. 1 WahlO |
| Auslage Wählerverzeichnis | 40 bis 30 Tage vor Wahltag | 02.09. – 16.09.2026 | § 7 Abs. 2 WahlO |
| Ende Wahlvorschlagsfrist | 30 Tage vor Wahltag | 16.09.2026 | § 9 Abs. 2 Satz 6 WahlO |
| Einspruchsfrist gegen Wählerverzeichnis | bis 5 Tage nach Ablauf Auslagefrist | 23.09.2026 | § 7 Abs. 3 WahlO |
| Entscheidungsfrist über Einsprüche gegen Wählerverzeichnis | bis 20 Tage vor Ablauf Wahltag | 30.09.2026 | § 7 Abs. 3 WahlO |
| Aufstellung Wahlvorschlag durch Wahlausschuss | Bis 5 Tage nach Ablauf der Erklärungsfrist | 23.09.2026 | § 9 Abs. 3 WahlO |
| Bekanntgabe und Auslage Wahlvorschläge | Bis 5 Tage nach Ablauf der Erklärungsfrist | 23.09.2026 | § 9 Abs. 4 WahlO |
| Beschwerdefrist gegen Nichtaufnahme in Wahlvorschlagsliste | 5 Tage nach Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste | 30.09.2026 | § 9 Abs. 5 WahlO |
| Versandt der Wahlunterlagen | spätesten 10 Tage vor Wahltag | 14.10.2026 | § 10 Abs. 3 WahlO |
| Wahltag | min. 40 Tage vor Bekanntgabe | 28.10.2026, 16 Uhr | § 3 Satz 3 WahlO i. V. m. Vorstandsbeschluss vom 11.02.2026 |
| Vorläufige Ergebnisfeststellung Wahlausschuss | 2 Tage nach Wahltag | 30.10.2026 | § 12 Abs. 1 WahlO |
| Ergebnisfeststellung durch Vorstand | 5 Tage nach vorläufiger Ergebnisfeststellung | 06.11.2026 | § 14 Abs. 2 WahlO |
| Annahmefrist | 5 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses | 13.11.2026 | § 14 Abs. 2 WahlO |
| Einspruch gegen die Wahl | Bis 5 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses | 13.11.2026 | § 14 Abs.2 WahlO |

zur Zeit keine aktuellen Formulare

Nachfolgend finden Sie die einschlägigen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen zur Wahl:
Satzung der Landestierärztekammer Thüringen
Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen