Kammerwahl

Wahlausschuss

Zur Durchführung der Kammerwahl 2022 wurden vom Vorstand der Landestierärztekammer mit Frau Dr. Karin Schindler eine Wahlleiterin, sowie mit Herrn Dr. Gisbert Paar, ein stellvertretender Wahlleiter bestellt.

 

Der Wahlausschuss zur Durchführung der Kammerwahl besteht entsprechend § 6 Abs. 2 der Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen (WahlO) aus der Wahlleiterin als Vorsitzenden und drei Beisitzern, die die Wahlleiterin im Einvernehmen mit dem Vorstand der Landestierärztekammer aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen hat.

Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Frau Schindler, Dr. Karin

Wahlleiterin

Herr Paar, Dr. Gisbert stellv. Wahlleiter
Frau Schwarz, DVM Petra Beisitzerin
Herr Klimas, Dr. Michael Beisitzer
Frau Klein, Dr. Carmen Beisitzerin
Herr Leffler, Dr. Martin stellv. Beisitzer
Frau Squara, DVM Gisela stellv. Beisitzerin
Frau Winter, DVM Marion stellv. Beisitzerin

 

 

Die Aufgaben des Wahlausschusses ergeben sich aus § 7 der Wahlordnung (WahlO) wie folgt:

  • Entscheidungen über Beanstandungen gegen das Wählerverzeichnis (§ 8 Abs. 3 WahlO)
  • Aufstellen des Wahlvorschlags (§ 10 WahlO)
  • Überwachung des Wahlvorgangs nach § 13 Abs. 1 und 2 WahlO einschließlich der vorläufigen Feststellung der auf den Namen der Bewerber entfallenden gültigen Stimmen
  • Fertigung der Niederschrift über den Wahlvorgang (§ 13 Abs. 4 WahlO)
  • Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen (§ 14 Abs. 1 WahlO)
  • Entscheidung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl (§ 20 Abs. 1)
Wahlaufruf

Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichungen des Wahlausschusses und der Kammer im Zusammenhang mit der Wahl:

WAHLAUFRUF des Präsidenten, DTBl. 07/2022

WAHLAUFRUF des Wahlausschusses, DTBl. 08/2022

WAHLVORSCHLAG

WAHLERGENIS

Termine

Übersicht der wichtigsten Fristen zur Kammerwahl 2022                       

 

Frist

Zeitraum/Datum

Rechtsgrundlage

Auslage des Wähler Wählerverzeichnis

55 bis 46 Tage vor Wahltag

08.09. bis 17.09.2022

§ 8 Abs. 2 WahlO

Ende Wahlvorschlagsfrist

45 Tage vor Wahltag

18.09.2022

§ 10 Abs. 2 Satz 3 WahlO

Bekanntgabe und Auslage Wahlvorschläge

bis 4 Tage nach Aufstellung des Wahlvorschlags

27.09.2022

§ 10 Abs. 5 WahlO

Wahltag

 

02.11.2022,    16:00 Uhr

§ 3 Satz 1 WahlO i. V. m. Vorstandsbeschluss vom 07.04.2022

Ergebnisfeststellung durch Vorstand

 

10.11.2022

§ 15 Abs. 2 WahlO

                                                 

Eine ausführliche Aufstellung der Fristen finden Sie hier.

 

 

Formulare

zur Zeit keine aktuellen Formulare

Paragraph

Nachfolgend finden Sie die einschlägigen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen zur Wahl:

Thüringer Heilberufegesetz

Satzung der Landestierärztekammer Thüringen

Wahlordnung der Landestierärztekammer Thüringen