Berufsausbildung

Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

 

Die Ausbildungsordnung zur/m Tiermedizinischen Fachangestellten trat am 01.08.2006 in Kraft und löste damit die alte Ausbildungsordnung zur/m Tierarzthelfer/in ab. Der duale Ausbildungsberuf ist  über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt. Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die Landestierärztekammern. Sie werden durch Berufsbildungsausschüsse beraten, in denen je sechs Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte und Lehrer vertreten sind.

Bei der Novellierung der Ausbildung galt es nicht nur, die Fortschritte in der Tiermedizin und der medizinischen Technik, sondern auch die zum Teil massiv geänderten Anforderungen an die Mitarbeiter/innen in den tier-medizinischen Einrichtungen sowie die aktuellen bildungspolitischen Formalien zu berücksichtigen. So wurden die Inhalte im Bereich Labor und bei der Assistenz tiermedizinischer Diagnostik und Therapie überarbeitet und gleichzeitig neue Themen wie Kommunikation, Qualitätsmanagement sowie Prävention und Notfallkompetenz beim Tier und Mensch aufgenommen. Neu ist außerdem, dass der Prüfbereich Röntgen- und Strahlenschutz zwingend am Ende der Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden muss, um die Berufsbefähigung zum/zur Tiermedizinische/n Fachangestellte/n zu erreichen.

Hinweis:
Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag nach der Ausbildungsverordnung zum/zur Tierarzthelfer/in abgeschlossen haben, werden nach der Prüfungsordnung zum/zur Tierarzthelfer/in geprüft, soweit bei der zuständigen Landestierärztekammer kein anderer schriftlicher Antrag seitens des Prüflings in Absprache mit dem Ausbilder eingereicht und genehmigt wurde.