Weiterbildung

Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation weitere Bezeichnungen erwerben, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet oder in einem Bereich hinweisen. Die entsprechenden Fachtierarzt- (Gebiet) oder Zusatzbezeichnungen (Bereich) dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, eine Zuerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist und die/der Betreffende in dem Gebiet bzw. Bereich tätig ist.

 

Die Bestimmungen zur Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Thüringen und den zugehörigen Anlagen sowie Leistungskatalogen bzw. Richtlinien geregelt.

 

Weiterbildungsordnung vom 19.12.2019