Kammerversammlung der Landestierärztekammer Thüringen

 

Das oberste Organ der Landestierärztekammer Thüringen ist die Kammerversammlung. Sie besteht satzungsgemäß aus 25 Mitgliedern.

 

Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kammer. Sie legt die Richtlinien der Kammer fest, indem sie kammereigenen Satzungen und Ordnungen beschließt. Sie verabschiedet den Haushalt, kontrolliert und entlastet den Vorstand und schlägt die ehrenamtlichen Richter:innen der Berufsgerichte vor. Sie wählt, den Vorstand der Kammer sowie die vom Vorstand vorgeschlagenen Mitglieder des Finanzausschusses. Darüber hinaus bestätigt die Kammerversammlung die vom Vorstand vorgeschlagenen Mitglieder der übrigen Ausschüsse.