Aufgaben der Landestierärztekammer

Die Aufgaben der Landestierärztekammer Thüringen sind in § 4 der Satzung definiert und leitet sich aus dem Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) ab.

 

Die Landestierärztekammer

  • wirkt an der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hoch stehenden Berufsstandes mit, insbesondere durch Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Berufsausübung und Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Kammerangehörigen,

  • unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie das öffentliche Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, nimmt zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung sowie unterbreitet Vorschläge für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und erstattet insoweit Gutachten,

  • regelt die Berufspflichten der Kammerangehörigen in einer Berufsordnung und die Weiterbildung der Kammerangehörigen in einer Weiterbildungsordnung und überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen,

  • regelt erforderlichenfalls den tierärztlichen Notfalldienst,

  • nimmt im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange des tierärztlichen Berufsstands in Thüringen wahr,

  • wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander hin,

  • schlichtet die aus der Berufsausübung entstehenden Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen oder zwischen Kammerangehörigen und Dritten,

  • trifft nähere Regelungen über die Ausbildung, die Fort- sowie die Weiterbildung der Mitarbeiter der Kammerangehörigen,

  • führt Aufgaben durch, die ihr mit ihrer Einwilligung von der Landesregierung durch Rechtsverordnung zugewiesen wurden,

  • nimmt die ihr nach dem Thüringer Heilberufegesetz obliegenden weiteren Aufgaben wahr.