Erleichterte Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

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Erleichterte Bedingungen für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

 

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Dies bedeutet, dass für Tiere, die aus der Ukraine nach Deutschland mitgebracht werden, besondere Anforderungen gelten.

Auf Bitten der EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland vorübergehende Einreiseerleichterungen für Heimtiere, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, geschaffen. Dies bedeutet, dass vorübergehend auf die sonst vorab einzuholende Genehmigung verzichtet wird.

 

Sollten sich Personen, die mit ihren Tieren anlässlich des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, an Sie wenden, verweisen Sie diese bitte bezüglich der notwendigen Maßnahmen an das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Nur das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann letztverbindlich festlegen, welche Maßnahmen (Impfung, Mikrochipping, Isolierung, Ausstellung Heimtierausweis) im konkreten Fall zu ergreifen sind. Dort ist auch über etwaige Fragen der Kostentragung zu entscheiden.

 

Auch wenn die Ukraine noch nicht als tollwutfrei gelten kann, trat die Krankheit in den vergangenen Jahren selbst bei ungeimpften Hunden nur noch sehr selten auf. Nach Berechnungen des Nationalen Referenzlabors für Lyssaviren am Friedrich-Loeffler-Institut beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Hund zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der Inkubationsphase befindet, 1:300.000. Dieses extrem niedrige Risiko gilt für ungeimpfte Hunde. Bei geimpften Hunden ist die Gefahr weitgehend zu vernachlässigen. Bei einem entsprechenden Vorbericht sollte aber bei einer unklaren Symptomatik immer auch an die Tollwut gedacht werden. (Kurzmitteilung Stiko-vet)

 

Weitergehende Hinweise zu den aktuell geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte (bpt) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 

 

15.03.2022

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 15. März 2022

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