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Tierseuchenbekämpfung; Geflügelpest Information zur aktuellen Lage in Thüringen

Tierseuchenbekämpfung; Geflügelpest
Information zur aktuellen Lage in Thüringen


In seiner Risikoeinschätzung vom 26.10.2021 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest als „hoch“ eingestuft.
Zwischen Ende Oktober 2020 und April 2021 erlebten Deutschland und Eu-ropa das bisher schwerste Geflügelpestgeschehen und anders als in der Vergangenheit persistierte das HPAI-Virus auch in den Sommermonaten in der Wildvogelpopulation Nordeuropas. Mit einer Weiterverbreitung des Virus während des herbstlichen Vogelzuges war somit auch in diesem Jahr zu rechnen. Diese Annahme wird durch die aktuell auftretenden Fälle bestätigt: Seit Oktober 2021 wurden vermehrt Funde verendeter und HPAI- infizierter Wildvögel nachgewiesen.
In Deutschland sind seit dem 26.10.2021 59 Fälle bei Wildvögeln und sieben Ausbrüche bei Geflügel, davon einer bei gehaltenen Vögeln, festgestellt worden (Stand 11.11.2021). Betroffen sind bislang die Bundesländer Nord-rhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersach-sen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Branden-burg.
Thüringen ist bisher vom aktuellen Seuchengeschehen noch nicht betroffen. Der letzte Fall der Geflügelpest in Thüringen wurde am 01.04.2021 in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt festgestellt und am 05.05.2021 aufgehoben.
Die vollständige Risikoeinschätzung des FLI ist unter folgendem Link ein-sehbar:


https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00042585/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5_2021-10-26_bf.pdf


Die durch das FLI erstellten Übersichtskarten der bisher in Deutschland fest-gestellten HPAI-Infektionsfälle ermöglichen einen Überblick über die jeweils aktuelle Lage des Geflügelpestgeschehens. Diese Karten können unter fol-gendem Link aufgerufen werden:


https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/


Die Thüringer Veterinärbehörden beobachten die aktuelle Tierseuchenlage fortlaufend.
1. Aktuell sind folgende Maßnahmen von Bedeutung:
1.1. Fund verendeter Wildvögel melden
Bisher gibt es noch keinen Hinweis auf ein vermehrtes Sterben von Wildvö-geln in Thüringen. Erhöhte Vorsicht ist dennoch zwingend geboten. Daher sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln von Jägern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Natur unterwegs sind, umgehend den örtlich zuständigen Veterinärbehörden zur Bergung und Beprobung ge-meldet werden, damit diese Vögel schnellstmöglich auf das Virus untersucht werden können.
Die neuen Funde von HPAI-Viren bei Wildvögeln stehen zeitlich und räum-lich in Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasser-vögeln aus Regionen, in denen das Virus nachgewiesen wurde. Die weitere Ausbreitung der Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland ist zu erwarten. Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirek-te Kontakte zu Wildvögeln wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut derzeit als hoch eingeschätzt.
1.2. Biosicherheit in Geflügelhaltungen erhöhen
Oberste Priorität hat auch in Thüringen der Schutz der Nutzgeflügelbestän-de. Aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.
Wichtig ist es vor allem, dass Geflügelhalter ihre Tiere in Bezug auf den Ge-sundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft kontrollieren. Bei Krank-heitsanzeichen und Auffälligkeiten ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Es wird außerdem dringend empfohlen, betriebliche Biosicherheitsmaßnah-men in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbes-sern.
2. Weitere wichtige Informationen:
2.1. Aufstallung von Geflügel – Dynamische

Das Geflügelpestgeschehen ist hochdynamisch. Viele Geflügelhalter stehen daher regelmäßig vor der Frage, ob sie ihr Geflügel aufstallen müssen oder nicht. Die Entscheidung, ob die Anordnung einer Aufstallung erforderlich ist, trifft das jeweils zuständige Veterinäramt auf Grundlage einer laufenden Ri-sikobewertung der Tierseuchenlage.
Die Thüringer Veterinärbehörden verfolgen aufmerksam die aktuelle Lage und bewerten fortlaufend die Auswirkungen für die hiesigen Geflügelhalter. Sollte sich das Risiko weiter erhöhen, so kann in Thüringen risikoorientiert eine Aufstallung für Geflügel mit Freilandhaltung angeordnet werden. Grund-sätzlich wird die präventive Aufstallung von Geflügel in sogenannten Allge-meinverfügungen durch die die Landkreise und kreisfreien Städte angeord-net. Auch weitere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest werden in diesem Rahmen verfügt.
Für einen aktuellen Überblick über mögliche bestehende Aufstallungsanord-nungen in Thüringen steht eine dynamische Karte zur Verfügung. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden:


https://tierseuchen.thueringen.de/


Die Karte weist, soweit möglich, tagesaktuell alle Gebiete in Thüringen mit Aufstallverpflichtung bzw. mit weiteren Restriktionen grafisch abgebildet aus. Zusätzlich bietet die dynamische Karte die Möglichkeit der Suche durch Ad-resseingabe. Die Karte stellt ein wichtiges Hilfsinstrument dar, denn der Nut-zer/ die Nutzerin wird schnell und aktuell über die bestehenden Einschrän-kungen informiert und gleichzeitig auf die rechtlich bindende Verfügung der zuständigen Behörde verwiesen bzw. dorthin verlinkt.
Aufstallungsanordnungen sind für die Geflügelhalter rechtlich verbindlich. Ihnen ist in jedem Fall nachzukommen. Sie dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflü-gelbestände und/ oder der Verhinderung der Weiterverbreitung des Virus in den Regionen um betroffene Ausbruchsbetriebe herum.
Hinweis: Nur die amtlichen Veröffentlichungen bzw. Verfügungen mit den dort genannten Gemeinden, Gebieten und Fristen sind rechtlich bindend und führen bei Nichteinhaltung zu Ahndungen!
2.2. Allgemeinverfügung des TLV vom 07.04.2021 ist weiterhin gültig
Die im Rahmen des Geflügelpestgeschehens im Frühjahr 2021 für Thürin-gen erlassene Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbrau-cherschutz (TLV) ist weiterhin gültig.
Somit gilt für alle Geflügelhalter in Thüringen:

 

„Geflügel darf im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virolo-gisch untersucht wurden. Die Untersuchung ist vom Abgeber durch eine Be-scheinigung nachzuweisen.“
Das Vorhandensein dieser erforderlichen Gesundheitsbescheinigung ist vor Aufnahme von Geflügel in den eigenen Tierbestand zu prüfen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link veröffentlicht:


https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/20210407_

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 26. November 2021

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